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Kammerfinanzen

 

Ausgehend von dem Ziel, die finanzielle Gestion der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Grundlage klarer und transparenter Regeln abzuwickeln, hat die Kammer zwei Regelwerke in Kraft gesetzt. Es sind dies die Finanzhaushaltsordnung und die Veranlagungsrichtlinie.

Finanzhaushaltsordnung (FinHO)

Die Finanzhaushaltsordnung, beschlossen von der Kammervollversammlung am 20.11.2000, regelt den Bilanzierungsplan, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Budgetierungs- und Sachkontenrahmen. Sie sieht des weiteren klare Zuständigkeitsregeln und Dispositionspouvoirs für die verschiedenen Organe der Kammer vor.

Auf Grundlage der FinHO wird jährlich von einem beeideten Wirtschaftsprüfer ein Wirtschaftsprüfungsbericht erstellt, der allen Kriterien eines für Kapitalgesellschaften üblichen Wirtschaftsprüfungsberichts entspricht. Der Wirtschaftsprüfungsbericht wird alljährlich vom Rechnungsprüfer der Kammer der Kammervollversammlung zur Kenntnis gebracht und kann in der Kammerdirektion eingesehen werden.

Veranlagungsrichtlinie (VRL)

Die Veranlagungsrichtlinie, entwickelt von der Kammer gemeinsam mit einem Beratungsunternehmen für Finanzdienstleistungen und beschlossen vom Kammervorstand, regelt die Modalitäten der Veranlagung des gebundenen Kammervermögens (sog. „Sondervermögen“). Es sieht die Veranlagungsgestion durch externe Fondsmanager vor und bestimmt deren Veranlagungsspielräume u.a. durch die Definition maximaler Verlustrisiken.

Rechnungsprüfer

Aufgrund des Ziviltechniker-Kammergesetzes hat die Kammervollversammlung Rechnungsprüfer zu bestellen. 

Aktuelle Rechnungsprüfer sind Architekt Sepp Frank und DI Peter Klein. Der Prüfungsumfang umfasst sowohl die Gebarung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland als auch der Arch+Ing Bildungs- und Dienstleistungsges.m.b.H.. Die Gebarung der Kammer wird zudem von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.