Mitglieder
Kollektivverträge, Basiswerte
Kollektivvertrag 2013
Dieses Jahr wurde der Kollektivvertrag für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten grundlegend novelliert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist hierbei die Modernisierung der Gehaltsordnung.
Zukünftig gibt es die automatische Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter nur mehr alle 2 bzw. 3 Jahre bis zum 14. Jahr und nicht wie bisher bis zum 21. Jahr.
Dabei wurde von einer Erhöhung der Mindestgehälter und Zulagen von 3 % ausgegangen. Für die Umstufung der MitarbeiterInnen wird Ihnen ein Umstiegsdienstzettel zur Verfügung gestellt.
Weiters konnte eine Änderung hinsichtlich der FerialarbeitnhemerInnen erzielt werden, welche zukünftig sinngemäß wie Lehrlinge einzustufen sind.
Auch der Grundstundenlohn-Teiler für Überstundenzahlungen konnte von 1/150 auf 1/160 reduziert werden.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eines Sabbaticals im Kollektivvertrag aufgenommen.
Weiters wurde hinsichtlich der Urlaubs- und Weihnachtsremuneration klargestellt, dass im Krankheits- oder Unglücksfall die Sonderzahlungen zur aliquotieren sind, wobei für die Berechnung das Kalenderjahr als Betrachtungszeitraum gilt.
Basiswert und Honorarindices ab 1.1.2013
Bei den diesjährigen Verhandlungen der Bundeskammer mit der Verbindungsstelle der Bundesländer betreffend Anpassung des Basiswertes und der Honorarindices konnte wiederum ein Verhandlungsergebnis erzielt werden.
Der Basiswert beträgt 76,21.
Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 76,209.
Der Index Straße beträgt 8,31 (neuer Fortrechnungswert 8,3137),
der Index Vermessung beträgt 6,85 (neuer Fortrechnungswert 6,8483).
Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,02916.
Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 1.1.2013 in Kraft.
- Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen für ZiviltechnikerInnen-Leistungen (kurz AGB-ZT) (30 KB)
- General Terms and Conditions for “Ziviltechniker” (Architects and Chartered Engineering (38 KB)
- Mustervertrag - ARGE (78 KB)
- Kollektivvertrag für Angestellte von A und IK_Langversion_1.1.2012 (247 KB)
- Änderung Kollektivvertrag ab 1.1.2012 ( 2.31 MB)
- Mustervertrag ZiviltechnikerInnen (194 KB)
- Ziviltechniker Mustervertrag Stand 2009 (192 KB)
- Musterwerkvertrag - Ingenieurleistungen im geförderten Siedlungswasserbau (200 KB)
- Tabelle Basiswerte (54 KB)
- Mustervertrag Architekt(inn)en und Bauherr(in) Stand 28112011 (162 KB)
Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen für ZiviltechnikerInnen-Leistungen (kurz AGB-ZT)
Deutsche und englische Version.
Stand: 1.11.2010
Änderungen ARGE Vertrag Nov. 2010
Beim ARGE-Vertrag wurde in den Punkten 7.3 und 7.4. der Begriff „Konkurs“ durch „Insolvenzverfahren“ ersetzt. Der Ausschluss bzw. analog dazu auch der Austritt eines ARGE-Partners ist nach wie vor zulässig: Gemäß den Erläuterungen zu § 25a Insolvenzordnung sind Vertragsauflösungen nur mehr aus wichtigem Grund möglich. Ausdrücklich nicht erfasst sind nach den Erläuterungen jedoch Verträge, für die spezielle Auslösungsbestimmungen gerade für den Insolvenzfall vorgesehen sind, wie etwa in § 1210 ABGB für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.