Mitglieder
Schlichtungsstelle
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat eine Schlichtungsstelle gemäß § 364 Abs 3 AGBG samt Schlichterliste eingerichtet, um eine gütliche und einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten jeder Art zwischen Beteiligten, vor allem Streitigkeiten mit technischem Bezug, zu erleichtern. Die Kammer reagiert mit dieser Einrichtung auf den generellen Trend der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Das Schlichtungsverfahren an sich ist freiwillig und bedarf einer Parteienvereinbarung. Dieses Schlichtungsverfahren ist zu unterscheiden von einer Schlichtung gemäß § 16 ZTKG, die Ziviltechniker/innen bei Streitigkeiten untereinander obligatorisch vor Beschreitung des Rechtsweges beantragen müssen. Die Möglichkeit, eine Schlichtung in Anspruch zu nehmen und sich eines eingetragenen Schlichters zu bedienen, steht grundsätzlich jedem offen. Ebenso frei in der Entscheidung sind die Parteien in der Wahl des Schlichters aus der Liste.
In die Schlichterliste können alle Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland mit aufrechter Befugnis eingetragen werden, sofern sie eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit als freiberufliche Ziviltechniker/in nachweisen bzw. über eine Ausbildung als Mediator/in iSd ZivMedG verfügen.
Ziviltechniker/innen, die Interesse an der Eintragung in die Schlichterliste haben, können sich mittels Antragsformulars anmelden.
Kontakt:
Mag. Christoph Tanzer
Tel 01/505 1781-28
christoph.tanzer@arching.at