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Geschlechtergerechtes Formulieren

 

Ausschließlich der besseren Lesbarkeit halber wird in manchen Texten und Überschriften bei Personenbezeichnungen auf ein Nebeneinander weiblicher und männlicher Formen zugunsten der alleinigen männlichen Form verzichtet. Die älteren Texte auf der Website der Kammer werden nach und nach in gendermäßig korrekte Form umgeschrieben, neue Texte werden prinzipiell gegendert formuliert.